Benötige ich eine Arbeitskraftabsicherung ?

 Wer war nicht schon einmal krank.
Was aber ist, wenn man länger erkrankt ausfällt,
seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann.

6 Wochen erhalten Sie 100 % von Ihrem Brutto Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
72 Wochen gibt es Krankengeld durch Ihre Gesetzliche Krankenkasse. Das sind 70 % Ihres Bruttolohns.

Springt dann der Staat finanziell ein?

Werfen Sie einen Blick auf die 1. Seite Ihrer jährlichen Rentenmitteilung. Hier finden Sie Ihre ganz persönliche Antwort!

Die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten nur Arbeitnehmer bis einschließlich Jahrgang 1960. D. h. heißt, wenn ich bis einschließlich 1960 geboren bin, erhalte ich diese Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich in meinem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten kann.

Ab Jahrgang 1961 gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente.
Volle Erwerbsminderungsrente erhalte ich, wenn ich berufsunabhängig maximal 3 Stunden tätig sein kann. Ich erhalte ca. 33 % meines Bruttogehaltes.
Halbe Erwerbsminderungsrente erhalte ich, wenn ich maximal 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig berufsunabhängig pro Tag bin. Ich erhalte ca. 17,5 % meines Bruttogehaltes.
Achtung bei den Bruttoausgaben! Hiervon gehen noch Sozialbeiträge, wie Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wird man vor dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert fällt ein Abschlag von ca. 10,8 % an.

 

Wie hoch schätzen Sie Ihre Versorgungslücke ein, wenn Sie nicht mehr arbeiten gehen können? Schauen Sie doch einmal auf die Seite des Institutes für Altersvorsorge

Oder stellen Sie monatlichen Ihre Ausgaben dem gegenüber, was Ihnen bleibt, wenn Sie nicht mehr arbeiten gehen können.
Mit einer privaten Arbeitskraftabsicherung können Sie Ihre Lücken schließen!
Diese werden grundsätzlich nicht auf staatliche Hilfen (EMR, Hartz IV, Grundsicherung) angerechnet.
Berufsunfähigkeitsversicherung; ich kann in meinem Job nicht mehr arbeiten.
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Erwerbsunfähigkeitsversicherung; ich bin erwerbsunfähig.

Multiriskabsicherung
Grundfähigkeiten, wie gehen, riechen, tragen, tippen u.a.
und
Schwere Krankheiten, wie Herzinfarkt, an Krebs erkrankt u.a.

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                                         Grundfähigkeitsversicherung                                    Schwere Krankheiten- Versicherung