Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung wird vom Arbeitgeber organisiert und in aller Regel auch finanziert. Gesetzlich
Versicherte können mit einer bKV Leistungen in Anspruch nehmen, die die eigene Krankenkasse nicht zahlt, z.B. sogenannte
IGEL–Leistungen.
Aber auch für Privatversicherte ergeben sich – abhängig vom Leistungsumfang ihrer Privatversicherung – Vorteile für die
gesundheitliche Vorsorge.
Vorteile einer betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitnehmer
✓ Günstige Beiträge, da über Gruppenversicherung finanziert
✓ Keine Gesundheitsfragen, nur Gesundheitserklärung
✓ Angehörige zu günstigen Konditionen mitversicherbar
✓ Sinnvolle Ergänzung der eigenen Gesundheitsvorsorge
✓ Große Auswahl an Leistungen
Wie funktioniert eine betriebliche Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und bezahlt in aller Regel die Beiträge, der Arbeitnehmende nimmt als
versicherte Person die Leistungen in Anspruch. Von diesen Leistungen kann die gesamte Belegschaft profitieren. Der
Arbeitgeber legt dabei fest, welche Leistungen er für seine Belegschaft einkaufen möchte.
Er kann auch ein Gesundheitsbudget einkaufen. Dabei zahlt er für ein festgelegtes jährliches Budget Beitrag, der
Arbeitnehmende als Versicherter darf selbst entscheiden, wofür er sein Budget verwenden möchte.
Voraussetzungen zum Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eine Mindestanzahl von Mitarbeitenden versichert, da es sich um eine
Gruppenversicherung handelt. Diese Zahl variiert zwischen 5 und 50 Mitarbeitern, je nach Versicherer.
Vorteile für den Arbeitgeber
✓ Stärken der Mitarbeiterbindung und/oder des Recruiting
✓ Erhöhung der Produktivität der Belegschaft
✓ sofort erlebbare Leistung für den einzelnen Arbeitnehmer
✓ Reduzierung krankheitsbedingter Fehlkosten
✓ sehr guter Baustein für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement
Modelle der betrieblichen Krankenversicherung
1. Bausteinmodell
✓ Arbeitgeber wählt bestimmte Leistungen für seine Belegschaft aus, z.B. Zahnzusatz, stationäre Behandlungen,
ambulante Leistungen
✓ Bausteine sind für alle versicherten Personen gleich
2. Budgetmodell
✓ Arbeitgeber wählt ein jährliches Budget für die Gesundheit für alle Mitarbeiter
✓ Mitarbeiter stellt sich seine gewünschten Leistungen selbst zusammen
Steuerliche Behandlung der betrieblichen Krankenversicherung für den Arbeitgeber
Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die Beiträge zur bKV als Sachbezug gezahlt werden. In diesem Fall sind bis zu 44 € pro Monat (ab 2022 sogar 50 €) und Mitarbeiter (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) lohnsteuer– und sozialversicherungsfrei. Aber Vorsicht: Wenn Sie bereits andere Leistungen als Sachbezug zahlen und mit den Beiträgen zu bKV über diese Grenze kommen – und sei es nur ein Cent – dann
wird der komplette Betrag steuerpflichtig.
Weitere Informationen gern in einem Beratungsgespräch!
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