Die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich.
Oft beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der betrieblichen Altersvorsorge oder er finanziert sie sogar ganz.
Wie das erfolgt, das legt der Arbeitgeber fest. Er bestimmt auch, ob er seinem Arbeitnehmer einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung
gewährt. Dies wird in einer sogenannten betrieblichen Versorgungsordnung festgelegt. Schon bei der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages können Sie nach dieser fragen. Dann wissen Sie, was in Ihrem Unternehmen für die Versorgung der Arbeitnehmer
getan wird.
Verpflichtend ist seit 2022 jedoch, dass der Arbeitgeber 15% seiner Sozialversicherungsersparnis durch eine Entgeltumwandlung an den Arbeitnehmer weitergeben muss.
Wer eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlt, dem winken erhebliche staatliche Förderungen.
Bis zu 4% Ihres Bruttoeinkommens können Sie sozialabgaben– und steuerfrei in Ihren Vertrag einzahlen. Weitere 4% können noch zusätzlich steuerfrei eingezahlt werden.
Ihre Vorteile:
✓ die Formalitäten und die Durchführung übernimmt der Arbeitgeber
✓ Arbeitgeberzuschüsse
✓ geringere Verwaltungskosten als in Privatverträgen
✓ auch als Riesterrente oder in Kombination z.B. mit Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
✓ als Bruttoentgeltumwandlung in bestimmten Grenzen steuer– und sozialversicherungsfrei
✓ Anrechnung auf Grundsicherung im Alter erst ab einer bestimmten Rentenhöhe
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