„Wer nicht jeden Tag etwas Zeit für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.“
(Sebastian Kneipp)
Krankenvollversicherung
Jeder, der in Deutschland wohnt, muss für sich selbst und seine minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abschließen.
Dies regelt seit der Gesundheitsreform 2007 das Gesetz des SGB V über die Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Seit 2007 sollte sichergestellt werden, dass jeder, der in Deutschland lebt krankenversichert ist.
Private Krankenvollversicherung
Der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Versicherung ist, dass Sie mit Ihrem Krankenversicherer einen Vertrag schließen, den beide Seiten einzuhalten haben. Zukünftige Vertragsveränderungen und Leistungsausschlüsse sind vertraglich nicht ohne Weiteres möglich. Was in den Bedingungen steht, wird geleistet. Aber genauso gilt, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen steht, muss auch nicht unbedingt geleistet werden!
Die wichtigste Überlegung vor dem Wechsel in die PKV ist der eigene Gesundheitszustand und welche Leistungen Ihnen persönlich wichtig sind. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und Bedürfnisse, sowie bestehende Risiken und wir finden für Sie den passenden Krankenversicherer.
Zeig mir mehr!
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
direkte Abrechnung mit Ärzten und Krankenkassen (Solidarprinzip)
kostenlose Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern ohne
Einkommen
Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub sowie bei
Krankheit über sechs Wochen
Vorerkrankungen spielen keine Rolle, niemand wird aus diesem Grund
abgelehnt
Zahlung von Mutterschaftsgeld
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Erkrankung des Kindes
keine Wartezeiten bei Wechsel in eine andere Kasse oder private
Vollversicherung
hoher Beitragssatz für Besserverdiener
lange Bindungsfrist (12 Monate, bei Wechsel des Arbeitgebers
sofort, bei Wahltarifen z.T. 3 Jahre)
Behandlung nur durch Kassenvertragsärzte
bei stationärer Behandlung nur Anspruch auf Regelleistungen
Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte
Verringerung des Leistungsumfanges möglich, keine festgeschriebenen
Leistungen über die Dauer der Mitgliedschaft
Behandlung als Privatpatient
individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes und Beitrages
freie Arztwahl und eventuell Chefarztbehandlung, Einbettzimmer
vereinbarte Leistungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert
attraktive Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von
Leistungen
keine Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie
Klinikaufenthalte (außer bei vereinbartem Selbstbehalt)
Auslandskrankenschutz
jeder zahlt eigenen Beitrag, auch Familienmitglieder wie Kinder
eingeschränkte Wechselmöglichkeiten innerhalb PKV oder zur GKV
Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen
Beitragszahlungspflicht bleibt auch bei längerer Krankheit
keine Beitragsfreiheit bei Mutterschaft und Erziehungsurlaub möglich
Patient muss Rechnungen zunächst selbst bezahlen
(Kostenerstattungsprinzip)

Gesetzliche Krankenversicherung
Vergleichen Sie regelmäßig Preis & Leistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse mit anderen Kassen?
Welche Leistungen brauchen Sie wirklich, welche sind Ihnen wichtig und erhalten Sie diese auch von Ihrer derzeitigen Krankenkasse in gewünschter Höhe?
Sehen Sie, ob Ihre Krankenkasse wirklich zu Ihnen passt oder durch eine Optimierung Leistungsverbesserungen und Beitragsersparnisse möglich sind!
Und wenn Sie genug haben von der sogenannten Zwei-Klassen-Medizin, dann fragen Sie uns auch gleich nach Zusatzversicherungen, die Sie bei Ihren Ärzten in Zukunft zum Privatpatienten machen!
Ja, ich will meinen persönlichen Vergleich !