„Wer nicht jeden Tag etwas Zeit für seine Gesundheit aufbringt, muss eines Tages sehr viel Zeit für die Krankheit opfern.“
(Sebastian Kneipp)

Krankenvollversicherung

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss für sich selbst und seine minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abschließen.
Dies regelt seit der Gesundheitsreform 2007 das Gesetz des SGB V über die Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Seit 2007 sollte sichergestellt werden, dass jeder, der in Deutschland lebt krankenversichert ist.

Private Krankenvollversicherung

Der wichtigste Unterschied zur gesetzlichen Versicherung ist, dass Sie mit Ihrem Krankenversicherer einen Vertrag schließen, den beide Seiten einzuhalten haben. Zukünftige Vertragsveränderungen und Leistungsausschlüsse sind vertraglich nicht ohne Weiteres möglich. Was in den Bedingungen steht, wird geleistet. Aber genauso gilt, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen steht, muss auch nicht unbedingt geleistet werden!
Die wichtigste Überlegung vor dem Wechsel in die PKV ist der eigene Gesundheitszustand und welche Leistungen Ihnen persönlich wichtig sind. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und Bedürfnisse, sowie bestehende Risiken und wir finden für Sie den passenden Krankenversicherer.

Zeig mir mehr!

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

direkte Abrechnung mit Ärzten und Krankenkassen (Solidarprinzip)

kostenlose Mitversicherung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern ohne
Einkommen

Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub sowie bei
Krankheit über sechs Wochen

Vorerkrankungen spielen keine Rolle, niemand wird aus diesem Grund
abgelehnt

Zahlung von Mutterschaftsgeld

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Erkrankung des Kindes

keine Wartezeiten bei Wechsel in eine andere Kasse oder private
Vollversicherung

hoher Beitragssatz für Besserverdiener

lange Bindungsfrist (12 Monate, bei Wechsel des Arbeitgebers
sofort, bei Wahltarifen z.T. 3 Jahre)

Behandlung nur durch Kassenvertragsärzte

bei stationärer Behandlung nur Anspruch auf Regelleistungen

Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte

Verringerung des Leistungsumfanges möglich, keine festgeschriebenen
Leistungen über die Dauer der Mitgliedschaft

 

 

Behandlung als Privatpatient

individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes und Beitrages

freie Arztwahl und eventuell Chefarztbehandlung, Einbettzimmer

vereinbarte Leistungen sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert

attraktive Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von
Leistungen

keine Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie
Klinikaufenthalte (außer bei vereinbartem Selbstbehalt)

Auslandskrankenschutz

jeder zahlt eigenen Beitrag, auch Familienmitglieder wie Kinder

eingeschränkte Wechselmöglichkeiten innerhalb PKV oder zur GKV

Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen

Beitragszahlungspflicht bleibt auch bei längerer Krankheit

keine Beitragsfreiheit bei Mutterschaft und Erziehungsurlaub möglich

Patient muss Rechnungen zunächst selbst bezahlen
(Kostenerstattungsprinzip)

 

Ja, ich möchte mich beraten lassen.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Vergleichen Sie regelmäßig Preis & Leistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse mit anderen Kassen?
Welche Leistungen brauchen Sie wirklich, welche sind Ihnen wichtig und erhalten Sie diese auch von Ihrer derzeitigen Krankenkasse in gewünschter Höhe?
Sehen Sie, ob Ihre Krankenkasse wirklich zu Ihnen passt oder durch eine Optimierung Leistungsverbesserungen und Beitragsersparnisse möglich sind!

Und wenn Sie genug haben von der sogenannten Zwei-Klassen-Medizin, dann fragen Sie uns auch gleich nach Zusatzversicherungen, die Sie bei Ihren Ärzten in Zukunft zum Privatpatienten machen!

Ja, ich will meinen persönlichen Vergleich !

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