Hinterbliebenenschutz – Risikolebensversicherung, Sterbegeldabsicherung und Vorsorgevollmacht
Todesfallschutz- Bitte schieben Sie dieses Thema nicht zur Seite !!!
Ein Mensch ist verstorben.
Oft sehr emotional und nie einfach.
Von Trauer überwältigt, rückt alles zunächst in den Hintergrund.
Doch neben der Trauer gilt es noch einiges zu regeln.

Welch eine Erleichterung für uns,
wenn der Verstorbene schon zu Lebzeiten daran gedacht hat, alles für uns – für seine Lieben- zu regeln damit wir in diese Zeit trauern, aber auch unser Leben weiterleben können.
Eine Sterbegeldabsicherung regelt Ihre Beerdigung und auch deren Kosten.
Von dem Auszahlungsbetrag einer Risikolebensversicherung werden ebenfalls die Beerdigungskosten beglichen. Es stellt aber auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Lieben sicher.


Sterbegeldabsicherung
Haben Sie schon konkrete Vorstellungen, was für eine Beerdigung Sie sich wünschen bzw. wo sie beerdigt werden wollen?
Diese Absicherung entlastet Ihre Lieben bei den Kosten u.a. für Bestattung, Trauerfeier, Sarg /
Urne, die individuell festlegbar sind. Zwischen dem 40 bis ca. 80 Lebensjahr ist diese abschließbar.
Der oft gehörte Wunsch „meinen Lieben dann nicht zur Last fallen“, genügt nicht.
Wenn Sie wissen, was Sie sich wünschen, dann sollten Sie mich kontaktieren und ich begleite Sie dabei Ihre Sterbegeldabsicherung selbst zu gestalten.
Wir schauen uns an, wie Sie die von Ihnen gewünschte Absicherungssumme erreichen können, welche Rolle dabei die doch unterschiedliche Zahlweisen und Beitragsdauer spielen. Ebenso kann auch der Wunsch mit Beauftragung für ein bestimmtes Beerdigungsinstitut erfolgen.

Gemeinsam wird eine Firma aufgebaut. Man ist gleichberechtigter Geschäftsführer. Was ist, wenn einer davon wegbricht? Ist ein Halten der Firma noch möglich? Auch hier gibt es eine Lösung beim Risikolebenschutz.
Selbstverständlich gehören steuerliche Aspekte bei der Gestaltung Ihrer Risikolebensversicherung ebenfalls berücksichtigt.
Vollmachten
Egal ob Sterbegeld- oder Risikolebensversicherung setzen Sie sich in diesem Rahmen auch mit diesen Themen auseinander:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung
WARUM?
Mit der Erstellung dieser anwaltlich erstellten Dokumente erhalten Sie Ihr SELBSTBESTIMMUMGSRECHT, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können bzw. gilt diese auch über Ihren Tod hinaus.
Nähere Informationen und Hilfe bei der Erstellung finden Sie hier: NotHilfePass und Vorsorgeverfügungen