Die Berufsunfähigkeit ⇒ Erwerbsunfähigkeit⇒ Multiriskabsicherungen ⇒ Grundfähigkeitsversicherung⇒ Schwere Krankheiten
Die Grundfähigkeitsabsicherung ersetzt durch eine Rente finanziell die körperliche oder intellektuelle Einschränkung. Der Schutz leistet bei Verlust verschiedener Sinne, aber auch von ihr definierte Grundfähigkeiten, wie sehen, sprechen, riechen mit einer monatlichen Rente.
Es gibt sogar Anbieter, die den Verlust „eigenverantwortlich handeln zu können“ auch absichern.
Grundfähigkeiten wie:
• Sehen
• Hören
• Sprechen
• Gehen
• Hände gebrauchen
• Arme bewegen
• Gleichgewichtssinn
• Treppensteigen
• Sitzen und Stehen
• sich Erheben
• Bücken und Knien
• Tragen und Heben
• Orientierung.
Marktstandart ist es, dass bei einem Prognosezeitraum von mindestens 12 Monaten, eine monatliche Rente gezahlt wird, wenn Sinne bzw. Grundfähigkeiten wegbrechen.
Gesellschaften haben begonnen, für unsere kleinen Lieben diesen Schutz anzubieten.
Dieser ist ab einem Alter von 3 Bzw. 5 Jahren schon möglich. Bei Erreichen des entsprechenden Alterns ist ein
Wechsel in die Berufsunfähigkeit möglich ohne erneute Gesundheitsfragen ist.